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Schöner Wohnen - Wohnungspolitik in Deutschland

|   Aktuelles

Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das in der deutschen Öffentlichkeit eine große Rolle spielt. Zeitschriften wie z.B. „Landlust“ und „Schöner Wohnen“ zeigen seit Jahren beispielhaft auf, wie schönes Wohnen gelin­gen kann. Bei diesem Hype können jedoch nicht alle Haushalte in unserer Gesellschaft mithalten, denn zunächst muss man eine geeignete und finanzierbare Wohnung oder Haus für sich und seine Familie auf dem Wohnungsmarkt finden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv e.V.) hat 2019 als Verbands­thema „Bezahlbares Wohnen“ gewählt.

Deutschland ist im Gegensatz zu anderen EU-Ländern ein Mietwohnungsland. In kreisfreien Städten sind laut einer Studie von Saville rund 65 Prozent des Wohn­raums Mietwohnungen. Zwei von drei Vermietern sind Privatpersonen. Außer großen Wohnungsunter­nehmen, die wirtschaftlich auch als Aktiengesellschaf­ten arbeiten, gibt es noch Wohnungsgenossenschaf­ten, die besonders in Berlin zu finden sind.

Bezahlbare Wohnungen zu finden ist für viele Ver­braucherInnen zum Problem geworden. Nicht nur die Kaltmieten steigen kontinuierlich an, sondern auch die Betriebs- und Nebenkosten, wie z.B. die Grund­steuer, die demnächst nach einer neuen Berech­nungsgrundlage erhoben wird. In den deutschen Großstädten fehlen mehr als 1,9 Millionen bedarfsge­rechte Wohnungen. Um diesen Bedarf zu decken, müssen pro Jahr ca. 400.000 Wohnungen neu gebaut werden. Diese Neubauvorhaben unterliegen dem Kostentreiber von ca. 20.000 gültigen Bauvorschriften und Anforderungen an die jeweils örtlich individuelle Bauausführung. Ein weiteres Hindernis bei Neubau­vorhaben ergibt sich aus den knappen und inner­städtisch teuren Baugrundstücken. Spekulationsge­schäfte mit dem nicht vermehrbaren Boden lassen die Quadratmeterpreise der fertigen Wohnungen steigen und somit die dafür geforderten Kaltmieten.

Diese Baulandkosten zu minimieren, haben die Kom­munen und Landkreise selbst in der Hand. Sie können eine geordnete Erschließung neuer Bauge­biete betreiben oder Baulücken in der Stadt schlie­ßen. Eine weitere Möglichkeit bietet sich durch die Vergabe von Grundstücken in Erbpacht an. Die Erbpacht wird monatlich oder jährlich erhoben und senkt somit die Belastung. Eine weitere Möglichkeit, die Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie zu senken, besteht in der Reduzierung der Grunder­werbssteuer, die in den 16 Bundesländern unter­schiedlich hoch verlangt wird.

Im ländlichen Raum ist zwar die Eigentumsquote höher als in der Stadt, aber die Wege zur Arbeit, zur Schule sind in der Regel länger. Auch in der Klima­diskussion darf der ländliche Raum nicht zugunsten der Stadtbevölkerung auf der Verliererseite stehen. Für mich haben die Chancengleichheit in unserer Ge­sellschaft und das Angebot gleichwertiger Lebens- und Wohnangebote (einschließlich Mobilität) für alle Priorität. Die Entwicklung im ländlichen Raum im Gegensatz zur Stadt muss bei unseren Überlegungen zur Zukunft des Wohnens eine Rolle spielen. Ebenso müssen die Boomregionen im Süden Deutschlands und die Bundesländer im Osten sowie das Ruhrgebiet und Bremen Beachtung bei den Beratungen finden. Der ländliche Raum soll nicht als Ausnahme, sondern gleichwertig bearbeitet werden.

Das Wohngeld soll Haushalte mit niedrigem Einkom­men unterstützen. Bund und Länder haben auf dem Wohnungsgipfel am 21.September 2018 eine Ver­besserung des Wohngeldes vereinbart. Das Wohn­geld für Mieter und der Lastenzuschuss für selbst­nutzende Wohneigentümer müssen die realen Ver­hältnisse der Betroffenen wiedergeben. Das neue Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärG) soll die zuletzt am 1.Januar 2016 erfolgte Anpassung des Wohngeldes an die gestiegenen Verbraucherpreise und Mieten ab­bilden. Auch die Einkommensgrenzen sollen erhöht werden, damit mehr Haushalte einen Wohngeldan­spruch erhalten. Um Wohngeld zu erhalten, werden alle Antragssteller nach ihrer finanziellen Leistungs­fähigkeit überprüft. Die regelmäßige Überprüfung des Anpassungsbedarfs (§39 des Wohngeldgesetzes - WoGG) soll künftig Grundlage für eine gegebenen­falls erforderliche Anpassung des Wohngeldes sein.

Sigrid Lewe-Esch, DEF-Delegierte im vzbv

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DEF-Appartmenthaus für alleinstehende Frauen mit niedrigem Einkommen in München
Appartmenthaus des Landesverbandes Bayern