Skip to main content

Familien brauchen einen sozialökonomischen Schutzschirm

|   Aktuelles

Mit Sorge beobachtet die Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Bayern (AGF), zu der auch die Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern (eaf bayern) gehört, die perspektivisch sich entwickelnden Nöte und Ängste der Familien. Die AGF nimmt eine wachsende Verunsicherung und massive Zukunftsängste gerade bei Familien wahr, die aufgrund der aktuellen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln ausgelöst werden. Viele haben Angst vor hohen Nebenkostennachzahlungen. Vor dem Hintergrund der beginnenden Heizperiode, mit Blick auf sehr hohe Verbraucherpreise, die die Familienbudgets hoffnungslos überfordern, fürchtet die AGF um das stabile Fundament der Familien und fordert deshalb, dass der Zusammenhalt und die Solidarität von Politik und Gesellschaft weiterhin gelebt werden.

Inge Gehlert, die den Deutschen Evangelischen Frauenbund in der eaf bayern vertritt, teilt diese Befürchtung: „Familien benötigen zur Unterstützung und für ein gesundes Aufwachsen ihrer Kinder an ihren Bedarfen ausgerichtete und auskömmliche finanzielle Leistungen oder entsprechende finanzielle Entlastungen. Denn Familien sind die Keimzellen unserer Gesellschaft“, so die DEF-Verwaltungsratsvorsitzende Gehlert.

Um die Energierechnungen bezahlen zu können, werden viele Haushalte zukünftig auf Hilfe angewiesen sein. Das betrifft Haushalte vieler Familien und somit mittlerweile auch die Mitte der Gesellschaft, die bislang nicht von Unterstützungsleistungen abhängig war. Die AGF fordert einen sozialökonomischen Schutzschirm für Familien, der die bisherigen Leistungen für Familien umfassend schützt und die Überforderung der Familien abwendet.

Vor allem im Energiebereich und der wirtschaftlichen Situation erheben die Familienverbände folgende Forderungen:

  • Die Wiederherstellung einer bezahlbaren Lebenshaltung und sicheren Energieversorgung.
  • Zielgenaue Unterstützung für einkommensschwache Familien unter Anhebung der Einkommensgrenzen und Heraufsetzung der Regelsätze.
  • Leistungsempfänger von Hartz IV und SGB XII sollten nicht nur eine Einmalzahlung in Höhe von 200 € (Juli 2022) wie im Zusammenhang mit der Covid 19-Pandemie, sondern dauerhaft monatlich eine Erhöhung von 100 € zur Deckung der Energiekosten erhalten.
  • Temporär neu entwickelte Leistungen für bedürftige Familien oberhalb der Leistungsgrenze des SGB II:
    • Kostendeckelung der steigenden Energie- und Heizkosten wie schon in mehreren europäischen Ländern beschlossen
    • Senkung oder zeitweise Aussetzung der Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel und Energiekosten
    • Dauerhafte und flexible Heizkostenpauschale für Wohngeldempfänger
  • Familienunterstützende Leistungen, wie Familienzentren, Familienbildungsstätten, Beratungsstellen und Familienerholungsstätten, müssen auch in der aktuellen finanziell schwierigen Lage ausreichend finanziert und mit den notwendigen Ressourcen versorgt werden.

Das Hauptanliegen der Familienverbände ist, dass die Familien weiterhin die unangefochtene Stütze des Staates, der Gesellschaft und ihrer selbst bleiben können. Daher unterstützt der Deutsche Evangelische Frauenbund die Forderung aus gesamtgesellschaftlicher Sicht, einen adäquaten Schutzschirm zu spannen.

München, im August 2022

Zurück