Skip to main content

Zur aktuellen Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

|   Aktuelles

Die Ereignisse beim Radio Berlin-Brandenburg (rbb) haben Schlagzeilen gemacht; im Focus dabei die Intendantin, der Vorsitzende des Verwaltungsrates und die Vorsitzende des Rundfunkrates.

Damit wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Mittelpunkt des Interesses katapultiert. Zeitungen, Fernseh- und Rundfunksendungen befassten sich nicht nur mit den Vorgängen im rbb, sondern mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ganz allgemein; mit seiner Geschichte und seinen Kontrollorganen.

Wenn im Schlechten auch etwas Gutes liegt, dann der Wissenszugewinn für eine neue Rundfunkrätin. Gerade mal drei Monate im Amt und in den ersten Sitzungen reingeschnuppert in die neue Aufgabe, gab es nun einen Crashkurs bezüglich der Grundsätze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und den Aufgaben in den Selbstverwaltungsgremien Verwaltungsrat und Rundfunkrat.

Nicht Staat nicht Markt, nicht Spielball einer Interessensgruppe

Es waren die Folgerungen aus dem Propagandamedien der Nationalsozialisten, die nach dem 2. Weltkrieg dem Rundfunk die öffentlich-rechtliche Struktur gaben. Der Rundfunk sollte staatsfern sein, keiner Interessensgruppe gehören und auch nicht marktwirtschaftlich organisiert sein. Vielmehr, so war das Ziel – auch orientiert am Modell des BBC – sollte der Rundfunk allen gehören, der Gesellschaft. Und dabei regional verankert, zumeist als Rundfunkanstalten in den Bundesländern; die jetzt mit neun Rundfunkanstalten zusammen die ARD bilden.

Ein öffentlicher Dienstleister zu sein, diese Rolle war für den Rundfunk vorgesehen und bestimmt sein Aufgabenspektrum: Bildung, Unterrichtung und Unterhaltung.

Die Aussendungen, der Allgemeinheit und ihren veränderten Konsumgewohnheiten verpflichtet, umfassen mittlerweile im Zuge der technologischen Entwicklung ein Angebot, analog im Hörfunk und im Fernsehen sowie in Telemedien. Die Ausweitung digitaler Technik und die trimediale Angebotsstruktur ergibt gerade einen hohen Investitionsbedarf bei den Sendern.

Auch das ein Streitpunkt, wenn über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Verwendung der Rundfunkgebühren berichtet wird. Hier kommen die Selbstverwaltungs- und Kontrollorgane ins Spiel, die Rundfunk- und Verwaltungsräte.

Selbstverwaltung: Vielfalt und lebendige Demokratie ist Programm

Am bekanntesten sind die Rundfunkräte, deren Zusammensetzung und Aufgaben in den Rundfunkgesetzen der Bundesländer festgelegt sind. Der Rundfunkrat fungiert als Vertretung der Öffentlichkeit und so entsendet in Bayern neben dem Landtag (12 Personen + 1 Person Staatsregierung) ein breites Spektrum an gesellschaftlichen Gruppen in dieses Gremium. Beim bayerischen Rundfunk kommen so 50 Personen – möglichst unter Berücksichtigung der Geschlechterparität - zusammen, aus den Hochschulen, den Kirchen und dem Sport, aus der Gewerkschaft und Verbänden des Handwerks, der Bauern und Wirtschaft, aus der Jugend und Organisationen der Kulturschaffenden, um nur eine Auswahl zu nennen. Diese Vielfalt steht keineswegs für Lobbyismus, vielmehr sind die Rundfunkräte und -rätinnen dem Gesamtinteresse des Rundfunks und der Rundfunkteilnehmer verpflichtet. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere, über den Programmauftrag und den Versorgungsauftrag zu wachen und in diesem Sinne im Bayerischen Rundfunk die Intendantin zu beraten. Wie diese Aufgabe wahrgenommen wird, kann jede/r beobachten, die Rundfunkratssitzungen sind öffentlich.

Zu den Aufgaben des Rundfunkrates gehören Wahlen, neben der Intendant/in auch die Wahl des Verwaltungsrats.

Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung der Intendantin zu überwachen sowie die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern, so das Gesetz. Nach dem Bayrischen Rundfunkgesetz gehören diesem Gremium sieben Personen an, wobei insbesondere von den fünf durch den Rundfunkrat zu wählenden explizit Sachkunde z.B. Wirtschaftsprüferexamen, Befähigung zum Richteramt, medienwirtschaftliche Kenntnis/Erfahrungen gefordert ist.

Zukunftsfähigkeit im Ehrenamt stärken

Für dieses Ehrenamt im Rundfunk- wie auch im Verwaltungsrat bringen die Räte und Rätinnen unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven ein, vor allem aber Zeit und Engagement für die Medienarbeit. Und sie erhalten professionelle Unterstützung durch ein Gremienbüro, gerade die Neuen im Rundfunkrat haben im BR eine breite Palette von Einführungsveranstaltungen u.a. zu den Themen Rechtliches, Wirtschaftliches, Geschichte angeboten bekommen.

Eine der Forderungen in der aktuellen Debatte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist eine Stärkung der Gremien, das bedeutet für die, die sich engagieren, lebenslanges Lernen. Und manche stellen die Frage, ob das dann noch ehrenamtlich zu leisten sei. Wie denn sonst, wäre meine Antwort darauf, aber mit starkem hauptberuflichem Support durch das Gremienbüro!

Mehr dazu in: Das Medienmagazin www.br.de/mediathek/podcast/das-medienmagazin/519

Dr. Johanna Beyer
(seit April 2021 von den Evangelischen Frauen in Bayern, EFB, in den bayerischen Rundfunk entsandt)

Zurück