"Hätten Sie's gewusst:"
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Entsorgung von Kleidung und Schuhen im Restmüll
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Kleidung und Schuhe nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Grundlage für diese neue Regelung ist ein EU-weites Gesetz. Die Sachlage muss aber in Deutschland doch etwas differenzierter betrachtet und auch gehandhabt werden.
Grundsätzlich gilt dieses Gesetz natürlich auch in Deutschland. Doch in Deutschland findet bereits eine intensive Mülltrennung statt - auch für Kleidung und Schuhe. Die Kleidercontainer sind immer gut gefüllt! Leider, denn Kleidung wird nicht mehr „abgetragen“. Wirklich gut erhaltene Kleidung und Schuhe wandern in Deutschland weiter in die entsprechenden Container.
Dreckige Kleidung, zerrissene und minderwertige Kleidung hat aber in den Kleidercontainer nichts verloren. Das ist wirklich Müll. Kleidung wird nach wie vor per Hand verlesen. So landet dreckige und minderwertige Kleidung auch bei den Sortierern im Müll.
Ein Beispiel: die Kleiderschränke der Eltern oder Schwiegereltern. Dort hat sich über Jahrzehnte zwar qualitative gute Kleidung angesammelt, oft haben sich aber auch unbemerkt Motten eingenistet. Solche Kleidung hat im Container nichts verloren.
Ein anderes Beispiel: Billigkleidung aus Asien. Schlampig genähte Nähte, schnell zusammengesetzte Teile, die nicht passen, Stoffe aus Polyamid, Polyester, Poly….. Leider gibt es diese Teile im Überfluss. Damit kann aber niemand etwas anfangen, denn sie sind derzeit noch nicht recyclbar.
Fazit: Dreckige und zerrissene Teile können in Deutschland weiterhin im Restmüll entsorgt werden.
