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Verbraucherzentrale Bundesverband bemängelt

Elektronische Patientenakte: Krankenkassen informieren unzureichend

In der Pressemitteilung vom 5. Dezember teilt der vzbv mit, dass aus seiner Sicht die Versichertenanschreiben nicht ausreichen, um eine informierte Entscheidung für oder gegen die ePA zu treffen. In keinem, dem vzbv vorliegenden Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass der Widerspruch gegen die Anlage der ePA auch telefonisch erfolgen kann. Außerdem fehlte häufig der Hinweis, dass der Widerspruch gegen die Anlage und auch gegen die Nutzung jederzeit möglich ist – und nicht nur bis zu einem konkreten Zeitpunkt. Auch das umfassende Informationsdokument, das die Krankenkassen zur Verfügung stellen müssen, wurde den vorliegenden Schreiben nicht beigelegt, sondern auf ihre jeweilige Internetseite verwiesen. Versicherte, die kein digitales Endgerät besitzen, sind von der Information ausgeschlossen.

Der DEF Bundesverband schließt sich der Forderung des vzbv an, dass die Krankenkassen den Versicherten alle entscheidungsrelevanten Informationen in verständlicher und leicht zugänglicher Form zur Verfügung stellen.

Einen Vortrag zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) bietet der Landesverband Bayern am Montag, 9. Dezember, 18.00 Uhr, online an. Weitere Informationen unter www.def-bayern.de
LINK zur Einwahl:
Beitreten Zoom Meeting https://eu01web.zoom.us/j/66224969621
Meeting-ID: 662 2496 9621

Pressemitteilung vzbv: hier

Das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Informationsmaterial finden Sie hier

Die Information in leichter Sprache finden Sie hier

Einladung Vortrag zur ePA

Arzt zeigt mit Fingern auf Kacheln
Quelle: Adobe Stock|#488721324
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